Rechts überholen: Regeln, Ausnahmen & Bußgeld 2026

Rechts überholen ist in Deutschland grundsätzlich verboten, aber nicht in jeder Situation. Innerorts, bei dichtem Kolonnenverkehr, auf dem Einfädelungsstreifen oder neben einem eingeordneten Linksabbieger erlaubt die Straßenverkehrs-Ordnung klar begrenzte Ausnahmen. Wer nur die Faustregel „immer links vorbei“ kennt, kann den Verkehrsfluss unnötig bremsen. Wer die Ausnahmen zu großzügig auslegt, riskiert 100 Euro und einen Punkt.

Maßgeblich sind Fahrbahn, Ortslage, Verkehrsdichte und Markierung – nicht das Gefühl, der andere fahre „zu langsam“. Dieser Ratgeber erklärt die geltenden Regeln 2026 anhand der §§ 5, 7 und 7a StVO. Er zeigt auch einen verbreiteten Irrtum: Auf einem Ausfädelungsstreifen darf bei stockendem oder stehendem Verkehr unter strengen Bedingungen rechts überholt werden.

Wann darf man rechts überholen? Kurzantwort

Rechts überholen oder rechts schneller fahren ist vor allem in diesen Fällen zulässig:

  • Innerorts: Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen dürfen auf mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung den Fahrstreifen frei wählen; Autobahnen sind ausgenommen.
  • Dichter Kolonnenverkehr: Haben sich auf den Fahrstreifen Fahrzeugschlangen gebildet, darf rechts schneller als links gefahren werden.
  • Linke Fahrzeugschlange: Steht oder fährt sie langsam, darf man mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und äußerster Vorsicht rechts vorbei.
  • Einfädelungsstreifen: Außerorts darf dort schneller als auf den durchgehenden Fahrstreifen gefahren werden.
  • Abgehender Fahrstreifen: Ab Beginn der breiten Leitlinie darf beim Abbiegen rechts schneller gefahren werden.
  • Linksabbieger: Wer links blinkt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen.
  • Straßenbahn: Schienenfahrzeuge werden regelmäßig rechts überholt; für weit rechts liegende Schienen und Einbahnstraßen gelten Ausnahmen.

Rechts überholen: Regeln nach Situation

Situation Rechts vorbei? Bedingung
Freie Autobahn Nein Grundregel: links überholen und danach rechts einordnen
Dichte Fahrzeugschlangen Ja Verkehrsdichte muss die Schlangenbildung rechtfertigen
Linke Schlange steht oder fährt langsam Ja nur geringfügig schneller und mit äußerster Vorsicht
Innerorts, mehrere markierte Spuren Ja Kfz bis 3,5 t; nicht auf innerörtlicher Autobahn
Einfädelungsstreifen außerorts Ja Vorfahrt des durchgehenden Verkehrs beim Einfädeln beachten
Ausfädelungsstreifen Normalerweise nein bei stockendem oder stehendem Hauptverkehr mit mäßigem Tempo und besonderer Vorsicht erlaubt
Eingeordneter Linksabbieger Ja Abbiegeabsicht muss angekündigt und Fahrzeug eingeordnet sein
Seitenstreifen Nein kein Fahrstreifen zum Überholen; nur bei ausdrücklicher Freigabe nutzen

Grundregel des § 5 StVO: Überholt wird links

§ 5 Absatz 1 StVO ist knapp: Es ist links zu überholen. Das gilt auf Landstraßen und bei normal fließendem Verkehr auf Autobahnen. Das Rechtsfahrgebot ist kein Freibrief, einen langsameren Mittelspurfahrer rechts zu passieren. Wer rechts aufschließt, sollte Abstand halten, nicht drängeln und nur legal links überholen.

Wann die rechte Spur benutzt werden muss und wann der mittlere Fahrstreifen zulässig bleibt, erklärt unser Überblick zum Rechtsfahrgebot mit Ausnahmen und Strafen. Das Fehlverhalten eines anderen hebt die eigenen Überholregeln nicht auf.

Überholen setzt nicht zwingend einen Fahrstreifenwechsel voraus. Bleibt ein Fahrzeug rechts und zieht an einem links fahrenden Verkehrsteilnehmer vorbei, kann das verkehrsrechtlich trotzdem ein Überholen sein. Ein kurzer Spurwechsel nach rechts, das Vorbeiziehen und die Rückkehr nach links macht die Sache erst recht nicht legal.

Zum sicheren Manöver gehören klare Sicht, ausreichend höhere Geschwindigkeit, Abstand und ein gefahrloser Fahrstreifenwechsel. Wie man den korrekten Sicherheitsraum beurteilt, erläutert unser Ratgeber zum Abstandsverstoß und den geltenden Sanktionen.

Innerorts rechts überholen: freie Fahrstreifenwahl bis 3,5 Tonnen

§ 7 Absatz 3 StVO erlaubt innerorts Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 Tonnen die freie Fahrstreifenwahl, wenn mehrere markierte Fahrstreifen in dieselbe Richtung führen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden. Die Ausnahme gilt nicht auf Autobahnen, auch wenn deren Abschnitt innerhalb einer geschlossenen Ortschaft liegt.

„Freie Wahl“ bedeutet nicht freies Zickzackfahren. Jeder Spurwechsel muss rechtzeitig angezeigt werden und eine Gefährdung anderer ausschließen. Ein Fahrzeug auf der Nachbarspur darf nicht geschnitten werden. Für schwere Fahrzeuge über 3,5 Tonnen greift diese Erleichterung nicht; Personenkraftwagen, die tatsächlich über dieser Massengrenze liegen, fallen ebenfalls heraus.

Autobahn und Stau: Wann darf rechts schneller gefahren werden?

Bei dichtem Verkehr unterscheidet § 7 zwei Fälle. Haben sich auf mehreren Fahrstreifen für dieselbe Richtung Fahrzeugschlangen gebildet, darf rechts schneller als links gefahren werden. Steht oder fährt die Schlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen langsam, erlaubt Absatz 2a das Rechtsüberholen mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und äußerster Vorsicht.

Die oft genannte Faustregel „links höchstens 60 km/h, rechts maximal 20 km/h schneller“ steht nicht als feste Zahlenkombination im Gesetz. Sie wird zur praktischen Orientierung aus Rechtsprechung und Verwaltungspraxis herangezogen. Sicherer ist, sich am Wortlaut zu orientieren: Nur eine echte langsame Fahrzeugschlange, ein kleiner Geschwindigkeitsunterschied und höchste Vorsicht tragen die Ausnahme. Ein einzelner langsamer Wagen auf freier Autobahn genügt nicht.

Wechselt der Verkehr in Stop-and-go, muss parallel die Rettungsgasse richtig gebildet werden. Sie liegt zwischen dem äußersten linken und dem direkt rechts angrenzenden Fahrstreifen. Das erlaubte langsamere Vorrollen rechts hebt diese Pflicht nicht auf.

Einfädelungsstreifen: rechts schneller fahren ist erlaubt

Auf Autobahnen und anderen Außerortsstraßen darf auf dem Einfädelungsstreifen schneller gefahren werden als auf den durchgehenden Fahrstreifen. Das steht ausdrücklich in § 7a Absatz 2 StVO. So kann der auffahrende Verkehr eine passende Lücke erreichen und sein Tempo angleichen.

Die Vorfahrt ändert sich nicht: Wer einfädelt, muss jede Gefährdung des Verkehrs auf der durchgehenden Fahrbahn ausschließen. Es gibt keinen Anspruch, am Ende des Streifens hineingelassen zu werden. Rechtzeitig beobachten, beschleunigen, Lücke wählen und eindeutig blinken ist sicherer als ein abruptes Bremsen am Streifenende.

Ausfädelungsstreifen: Das pauschale Überholverbot ist falsch

Auf einem Ausfädelungsstreifen darf normalerweise nicht schneller als auf den durchgehenden Fahrstreifen gefahren werden. Der zweite Satz von § 7a Absatz 3 schafft jedoch eine präzise Ausnahme: Stockt oder steht der Verkehr auf den durchgehenden Fahrstreifen, darf auf dem Ausfädelungsstreifen mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht überholt werden.

Die Ausnahme dient dem Abfluss zur Ausfahrt. Sie erlaubt nicht, den Ausfädelungsstreifen als Überholspur zu missbrauchen und kurz vor dessen Ende wieder auf die Autobahn zu ziehen. Wer gar nicht ausfahren will, schafft durch ein solches Manöver ein erhebliches Unfallrisiko und kann weitere Verstöße begehen.

Abgehender Fahrstreifen: breite Leitlinie als Grenze

Geht ein Fahrstreifen von der durchgehenden Fahrbahn ab, darf beim Abbiegen ab Beginn der breiten Leitlinie rechts schneller gefahren werden. Das betrifft typische Fahrbahnteilungen vor Autobahnkreuzen oder großen Ausfahrten. Vor der breiten Leitlinie gelten die normalen Regeln. Richtungspfeile, durchgezogene Linien und Geschwindigkeitsbegrenzungen bleiben verbindlich.

Ein verspäteter Wechsel über eine durchgezogene Linie wird durch die Rechtsüberhol-Ausnahme nicht legalisiert. Wer die Ausfahrt verpasst, fährt bis zur nächsten Möglichkeit weiter. Rückwärtsfahren oder Wenden auf der Autobahn ist lebensgefährlich und streng verboten.

Linksabbieger müssen rechts überholt werden

Hat ein vorausfahrendes Fahrzeug seine Absicht zum Linksabbiegen angekündigt und sich eingeordnet, schreibt § 5 Absatz 7 das Überholen rechts vor. Voraussetzung ist genug Raum. Gehweg, Radweg, Schutzstreifen oder unbefestigter Seitenraum werden dadurch nicht automatisch zur Fahrspur.

Rechnen Sie mit Radfahrenden, zu Fuß Gehenden und Gegenverkehr. Im Zweifel warten Sie. Die Regel verpflichtet nicht dazu, sich durch eine zu enge Lücke zu quetschen. Ein bloß blinkendes Fahrzeug ohne klare Einordnung kann eine unklare Verkehrslage erzeugen; dann ist Zurückhaltung angesagt.

Straßenbahnen rechts überholen – mit wichtigen Ausnahmen

Schienenfahrzeuge sind laut § 5 Absatz 7 grundsätzlich rechts zu überholen. Liegen die Schienen so weit rechts, dass dies nicht möglich ist, darf links überholt werden. Auf Fahrbahnen für nur eine Richtung, etwa in einer Einbahnstraße, ist Linksüberholen ebenfalls erlaubt.

An Haltestellen gelten die Schutzregeln des § 20 StVO. Steigen Fahrgäste ein oder aus, darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und ausreichendem Abstand vorbeigefahren werden. Fahrgäste dürfen weder gefährdet noch behindert werden; falls nötig, muss das Fahrzeug warten.

Radfahrer und Mofas dürfen an wartenden Fahrzeugen rechts vorbei

§ 5 Absatz 8 erlaubt Rad- und Mofafahrenden, wartende Fahrzeuge auf dem rechten Fahrstreifen rechts zu überholen, wenn ausreichender Raum vorhanden ist. Gefordert sind mäßige Geschwindigkeit und besondere Vorsicht. Autos müssen keine Gasse am rechten Rand schaffen. Ist die Lücke zu eng, darf nicht über Gehweg oder andere Flächen ausgewichen werden.

Autofahrer sollten vor dem Rechtsabbiegen Spiegel und Schulterblick nutzen. Wer mit einem Kraftfahrzeug über 3,5 Tonnen innerorts rechts abbiegt, muss bei möglichem geradeaus fahrendem Radverkehr Schrittgeschwindigkeit einhalten. Rücksicht verhindert die typischen Abbiegekonflikte.

Bußgeld und Punkt für unerlaubtes Rechtsüberholen

Der amtliche Bußgeldkatalog nennt folgende Regelsätze:

Verstoß Regelsatz Punkte
innerorts unerlaubt rechts überholt 30 Euro kein Punkt
innerorts mit Sachbeschädigung 35 Euro kein Punkt
außerorts unerlaubt rechts überholt 100 Euro 1 Punkt

Der Punkt folgt aus Anlage 13 zur Fahrerlaubnis-Verordnung, die Tatbestand 17 als einpunktigen Überholverstoß erfasst. Für den einfachen Verstoß sieht der Regelsatz kein Fahrverbot vor. Bei Gefährdung, Unfall, Nötigung oder weiteren Regelverstößen kann der konkrete Fall deutlich ernster werden; auch Haftungs- und Versicherungsfragen kommen hinzu.

In der Probezeit kann die behördliche Einordnung zusätzliche Folgen auslösen. Junge Fahrer finden die Systematik und die nächsten Schritte in unseren Tipps für Fahranfänger zu Probezeit und Verstößen.

Rechts überholen oder nur vorbeifahren?

An einem geparkten Auto, Hindernis oder einer abgesperrten Stelle fährt man verkehrsrechtlich vorbei; an einem fahrenden oder verkehrsbedingt wartenden Fahrzeug wird typischerweise überholt. Für die Praxis bleibt die Sicherheitsfrage ähnlich: Sicht, Abstand, Gegenverkehr und schutzbedürftige Personen müssen berücksichtigt werden.

Ein Bus an der Haltestelle ist ein Sonderfall mit eigenen Regeln. Nähert er sich mit Warnblinklicht der Haltestelle, darf er nicht überholt werden. Hält er mit eingeschaltetem Warnblinklicht, gilt Schrittgeschwindigkeit – auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn.

Häufige Fragen zum Rechtsüberholen

Darf man auf der Autobahn rechts überholen?

Bei normal fließendem Verkehr nein. Ausnahmen gelten bei dichten Fahrzeugschlangen, einer stehenden oder langsam fahrenden linken Schlange sowie auf bestimmten Einfädelungs-, abgehenden und stockenden Ausfädelungsstreifen.

Wie schnell darf man im Stau rechts vorbeifahren?

Die StVO nennt keine starre Zahl, sondern geringfügig höhere Geschwindigkeit und äußerste Vorsicht. Die bekannte 60/20-Faustregel ist eine Orientierung, kein allgemeiner Freibrief.

Darf man innerorts immer rechts überholen?

Nein. Freie Fahrstreifenwahl gilt für Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen auf mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung. Innerörtliche Autobahnen sind ausgenommen.

Darf man auf dem Beschleunigungsstreifen rechts schneller fahren?

Ja, außerorts darf auf dem Einfädelungsstreifen schneller als auf der durchgehenden Fahrbahn gefahren werden. Beim Einfädeln hat der durchgehende Verkehr Vorrang.

Darf man auf dem Ausfädelungsstreifen rechts überholen?

Grundsätzlich darf dort nicht schneller gefahren werden. Stockt oder steht der Verkehr auf den durchgehenden Spuren, ist mäßiges Rechtsüberholen mit besonderer Vorsicht erlaubt.

Was kostet unerlaubtes Rechtsüberholen außerorts?

Der Regelsatz beträgt 100 Euro. Der Verstoß wird mit einem Punkt im Fahreignungsregister bewertet; ein Fahrverbot gehört nicht zum einfachen Grundtatbestand.

Muss ein Linksabbieger rechts überholt werden?

Ja, wenn er die Abbiegeabsicht angekündigt und sich eingeordnet hat. Fehlt sicherer Raum, muss man warten und darf keine geschützten Verkehrsflächen nutzen.

Auf welcher Seite überholt man eine Straßenbahn?

Regelmäßig rechts. Liegen die Schienen zu weit rechts, darf links überholt werden. Auf einer Fahrbahn für nur eine Richtung ist links ebenfalls zulässig.

Dürfen Radfahrer wartende Autos rechts überholen?

Ja, wenn ausreichend Platz vorhanden ist. Sie müssen mäßig fahren und besondere Vorsicht walten lassen; ein Ausweichen auf den Gehweg ist nicht erlaubt.

Darf man den Seitenstreifen zum Rechtsüberholen nutzen?

Nein. Der Seitenstreifen ist kein normaler Fahrstreifen. Er darf nur befahren werden, wenn Polizei, Verkehrszeichen oder eine Verkehrsbeeinflussungsanlage dies ausdrücklich erlauben.

Fazit: Die Ausnahme muss zur Situation passen

Rechts überholen ist kein pauschales Tabu, aber jede Erlaubnis hat klare Grenzen. Innerorts zählen markierte Spuren und 3,5-Tonnen-Grenze. Auf der Autobahn braucht es echte Fahrzeugschlangen oder einen gesetzlich geregelten Sonderfahrstreifen. Wer unsicher ist, bleibt mit Abstand dahinter und wartet auf eine sichere, linke Überholmöglichkeit. Das kostet Sekunden – ein riskantes Manöver schnell 100 Euro, einen Punkt oder mehr.

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