Hauptuntersuchung 2026: Fristen, Kosten & HU-Check

Die Hauptuntersuchung (HU) ist für die meisten Pkw nach der Erstzulassung erstmals nach 36 Monaten fällig, danach alle 24 Monate. Umgangssprachlich heißt der Termin oft „TÜV“, obwohl auch DEKRA, GTÜ, KÜS und andere anerkannte Organisationen prüfen dürfen. Entscheidend für den Alltag ist nicht der Name auf der Halle, sondern ein technisch verkehrssicheres, umweltverträgliches und vorschriftsmäßiges Fahrzeug.

Wer die Plakette erst kurz vor Ablauf prüft, macht sich unnötig Stress. Mit einem zehnminütigen Vorab-Check lassen sich viele leicht erkennbare Mängel finden. Das lohnt sich: Im TÜV-Report 2026 erhielten 21,5 Prozent der rund 9,5 Millionen ausgewerteten Pkw wegen erheblicher oder gefährlicher Mängel keine Plakette. Die Auswertung umfasst Prüfungen der TÜV-Organisationen vom 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2025 und ist keine amtliche Vollerhebung aller Prüforganisationen. Sie zeigt trotzdem deutlich, wo Vorbereitung bares Geld sparen kann.

Hauptuntersuchung: Das Wichtigste in Kürze

  • Frist: Ein neuer Pkw muss im Regelfall nach 36 Monaten zur ersten HU, danach alle 24 Monate.
  • Fälligkeit: Die Plakette gilt bis zum letzten Tag des oben ablesbaren Monats – nicht nur bis zum Monatsanfang.
  • Kosten: Der Preis hängt von Bundesland, Fahrzeugart, Gewicht, Prüforganisation und Untersuchung des Motormanagement-/Abgasreinigungssystems ab. Vorab den lokalen Endpreis abfragen.
  • Überziehung: Bei normalen Pkw greift der Bußgeldkatalog erst bei mehr als zwei Monaten. Dann wird auch eine vertiefte HU fällig, deren HU-Gebühr 20 Prozent höher liegt.
  • Nachprüfung: Bei erheblichen Mängeln muss das Auto repariert und spätestens einen Monat nach der HU erneut vorgeführt werden.
  • Unterlagen: Zulassungsbescheinigung Teil I mitnehmen; für Umbauten können ABE, Teilegutachten oder Abnahmebescheinigungen nötig sein.

Was ist die Hauptuntersuchung – und ist sie dasselbe wie „TÜV“?

Die HU ist eine gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung nach § 29 StVZO. Geprüft werden Verkehrssicherheit, Umweltverträglichkeit und die Einhaltung der Bau- und Wirkvorschriften. Der rechtliche Rahmen steht in der Anlage VIII zur StVZO.

„TÜV“ ist im Alltag zum Gattungswort geworden, bezeichnet aber eigentlich bestimmte Prüforganisationen. Fahrzeughalter können die HU unter anderem bei TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS durchführen lassen. Auch viele Werkstätten bieten HU-Termine an; dort kommt ein berechtigter Prüfingenieur zur Untersuchung ins Haus. Die gesetzlichen Prüfvorgaben ändern sich dadurch nicht.

Die frühere Abgasuntersuchung mit eigener Plakette gibt es seit 2010 nicht mehr. Die Untersuchung des Motormanagement- und Abgasreinigungssystems – oft UMA genannt – ist bei Verbrennern Teil der HU. Bei reinen Elektroautos entfällt diese Abgasprüfung, die übrige technische Kontrolle bleibt.

Wann ist die HU fällig?

Für einen erstmals zugelassenen normalen Pkw beträgt der Abstand bis zur ersten Hauptuntersuchung 36 Monate. Jede weitere HU folgt nach 24 Monaten. Motorräder müssen regulär alle 24 Monate geprüft werden. Für Taxis, Mietwagen ohne Fahrer, schwere Nutzfahrzeuge und bestimmte Anhänger gelten kürzere oder abweichende Intervalle.

Fahrzeugart Erste HU Weitere HU
Pkw allgemein nach 36 Monaten alle 24 Monate
Motorrad nach 24 Monaten alle 24 Monate
Wohnmobil bis 3,5 t nach 36 Monaten alle 24 Monate
Anhänger bis 750 kg oder ohne eigene Bremse nach 36 Monaten alle 24 Monate
Pkw zur gewerblichen Personenbeförderung nach 12 Monaten alle 12 Monate

Die Tabelle deckt typische Privatfahrzeuge ab. Für Sonderfälle zählt die aktuelle Anlage VIII StVZO. Bei einem Saisonkennzeichen gilt eine praktische Ausnahme: Fällt der HU-Monat in den Ruhezeitraum, muss die Untersuchung im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums erfolgen.

HU-Plakette richtig lesen

Die runde Plakette sitzt auf dem hinteren Kennzeichen. Die Zahl in der Mitte nennt das Fälligkeitsjahr. Der Monat steht oben auf der Zwölf-Uhr-Position. Zeigt oben zum Beispiel die „8“ und in der Mitte „26“, läuft die Frist am 31. August 2026 ab. Die schwarzen Balken am Rand helfen der Polizei, den Monat auch aus etwas Entfernung zu erkennen.

Alternativ finden Sie die Fälligkeit in der Zulassungsbescheinigung Teil I und im letzten Untersuchungsbericht. Den Bericht müssen Halter nach § 29 StVZO mindestens bis zur nächsten HU aufbewahren. Ist er verloren, kann eine kostenpflichtige Zweitschrift nötig werden.

Was wird bei der Hauptuntersuchung geprüft?

Die HU ist keine vollständige Zerlegung und keine Garantie, dass in den nächsten zwei Jahren nichts kaputtgeht. Der Prüfingenieur beurteilt den Zustand am Tag der Untersuchung mit vorgeschriebenen Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfungen. Dabei geht es vor allem um diese Bereiche:

  • Bremsanlage samt Wirkung, Gleichmäßigkeit, Leitungen und Schläuchen
  • Lenkung, Achsen, Radaufhängung, Federn und Stoßdämpfer
  • Reifen, Felgen, Profiltiefe und sichtbare Beschädigungen
  • Scheinwerfer, Blinker, Bremslicht, Kennzeichenbeleuchtung und Einstellung
  • Karosserie, tragende Teile, Korrosion, Türen und sichere Befestigungen
  • Sicherheitsgurte, Airbag-Kontrollleuchten und weitere Rückhaltesysteme
  • Sichtfeld, Frontscheibe, Spiegel, Scheibenwischer und Waschanlage
  • Abgasanlage, Geräuschverhalten, Flüssigkeitsverlust und Umweltverträglichkeit
  • elektronische Sicherheits- und Assistenzsysteme, soweit prüfbar und vorgeschrieben

Ein kurzer Termin ist also kein oberflächlicher Blick. Auf dem Bremsenprüfstand werden Messwerte erhoben, die Lichtanlage wird kontrolliert und der Fehlerspeicher kann ausgelesen werden. Manipulationen oder dauerhaft leuchtende Warnanzeigen sind schlechte Voraussetzungen. Wie Sie Warnsignale einordnen, erklärt unser Ratgeber zur leuchtenden Motorkontrollleuchte.

Die vier Mängelklassen und ihre Folgen

Nicht jeder Befund bedeutet automatisch „durchgefallen“. Die StVZO unterscheidet klar zwischen geringem, erheblichem, gefährlichem und verkehrsunsicherem Zustand.

Ergebnis Plakette? Was jetzt zu tun ist
Keine Mängel Ja Neuer HU-Termin nach dem geltenden Intervall.
Geringe Mängel In der Regel ja Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats beheben.
Erhebliche Mängel Nein Sofort reparieren und innerhalb eines Monats zur Nachprüfung.
Gefährliche Mängel Nein Nur noch so weit fahren, wie es verantwortbar ist; regelmäßig direkt zur Werkstatt. Hinweis des Prüfers beachten.
Verkehrsunsicher Nein Der Betrieb im öffentlichen Verkehr wird unmittelbar untersagt; Transport statt Weiterfahrt.

Bei erheblichen Mängeln beginnt die Monatsfrist am Tag der Untersuchung. Wird sie verpasst oder der Untersuchungsbericht bei der Wiedervorführung nicht vorgelegt, ist keine günstige Nachprüfung mehr möglich: Es wird eine neue vollständige HU fällig. Die genaue Regelung steht in Anlage VIII Nummer 3.1.4 StVZO.

Hauptuntersuchung Kosten 2026: Warum ein Pauschalpreis unseriös wäre

Ein bundesweit einheitlicher Endpreis lässt sich nicht seriös nennen. Kosten unterscheiden sich nach Bundesland, Organisation, Fahrzeugklasse, zulässiger Gesamtmasse und danach, ob die Abgaskomponente erforderlich ist. Auch eine HU in einer Werkstatt kann durch Service- oder Vorführkosten teurer ausfallen als der direkte Termin an der Prüfstelle.

Die GTÜ nennt genau diese Preisfaktoren und bietet eine regionale Abfrage. Für einen normalen Verbrenner-Pkw liegt die Kombination aus HU und UMA häufig grob im mittleren dreistelligen Bereich. Fragen Sie den konkreten Bruttopreis für Ihr Fahrzeug vor der Buchung ab, statt mit einer schnell veralteten Spanne zu kalkulieren.

Bei einer Überschreitung von mehr als zwei Monaten schreibt die Gebührenordnung eine vertiefte HU vor. Die Gebühr für den HU-Anteil erhöht sich dabei um 20 Prozent. Eine Nachprüfung kostet deutlich weniger als eine neue HU, ihr genauer Preis ist ebenfalls regional und anbieterspezifisch.

HU überzogen: Bußgeld, Punkt und Mehrkosten

Die HU-Plakette wird mit Ablauf des angegebenen Monats ungültig. Es gibt also keine rechtliche „Karenzzeit“, auch wenn bei einem normalen Pkw in den ersten zwei Monaten noch kein Regelsatz im Bußgeldkatalog steht. Spätestens ab mehr als zwei Monaten wird die Sache messbar teurer.

Überziehung bei einem normalen Pkw Regelsatz Punkt
bis 2 Monate kein Regelsatz nach Nr. 186.2 BKat Nein
mehr als 2 bis 4 Monate 15 Euro Nein
mehr als 4 bis 8 Monate 25 Euro Nein
mehr als 8 Monate 60 Euro Ja, 1 Punkt

Die Werte stammen aus der Anlage zur Bußgeldkatalog-Verordnung. Der Punkt für mehr als acht Monate ergibt sich aus Anlage 13 FeV. Für Fahrzeuge mit vorgeschriebener Sicherheitsprüfung gelten strengere Stufen. Zusätzlich zum Verwarnungs- oder Bußgeld entstehen ab mehr als zwei Monaten die höheren Prüfkosten.

Eine abgelaufene Plakette hebt den Versicherungsschutz nicht automatisch auf. War jedoch ein erkennbarer technischer Mangel für einen Unfall ursächlich, können je nach Vertrag, Verschulden und Versicherungsart Regress- oder Leistungskürzungsfragen entstehen. Pauschale Aussagen wie „Versicherung zahlt nie“ sind falsch. Im Streitfall zählen Unfallursache und Vertragsbedingungen.

HU-Checkliste: Das können Sie selbst in zehn Minuten prüfen

  1. Lichttest zu zweit: Abblendlicht, Fernlicht, Blinker, Warnblinker, Rückfahrlicht, Bremslicht und Kennzeichenbeleuchtung prüfen.
  2. Reifen ansehen: Mindestens 1,6 Millimeter Profil, keine tiefen Risse, Beulen oder sichtbaren Fremdkörper. Unser Beitrag erklärt, wie Reifenalter und DOT-Nummer bewertet werden.
  3. Reifendruck korrigieren: Mit den Herstellerwerten arbeiten, nicht nach Augenmaß. Hier steht, wie Sie den Reifendruck richtig kontrollieren.
  4. Sicht sichern: Wischerblätter, Waschanlage, Spiegel und die Windschutzscheibe im Fahrer-Sichtfeld kontrollieren.
  5. Warnleuchten beobachten: Nach dem Motorstart müssen relevante Kontrollleuchten erlöschen. Nicht einfach Fehler löschen, sondern die Ursache beheben.
  6. Gurte und Sitze testen: Gurte müssen einrasten, aufrollen und dürfen keine Schäden zeigen. Sitze und Kopfstützen müssen sicher befestigt sein.
  7. Kennzeichen prüfen: Fest montiert, lesbar, nicht beschädigt und beleuchtet.
  8. Unter das Auto schauen: Frische Öl-, Kühlmittel- oder Bremsflüssigkeitsspuren gehören vor dem Termin in die Werkstatt.

Wer bei Bremsen, Lenkung oder Fahrwerk Poltern, Ziehen oder ungewöhnliche Geräusche bemerkt, sollte nicht auf den Prüftermin warten. Diese Baugruppen gehören in fachkundige Hände. Rein kosmetische Pflege bringt keine Plakette, ein sauberer Motorraum und freie Sicht auf Bauteile erleichtern dem Prüfer jedoch die Arbeit. Eine sinnvolle Routine finden Sie in unserer Autopflege-Anleitung.

Welche Unterlagen müssen mit?

Für die HU brauchen Sie im Normalfall die Zulassungsbescheinigung Teil I. Bei einer Abmeldung oder besonderen Zulassungssituation kann Teil II gefragt sein. Für nachgerüstete Felgen, Fahrwerksteile, Anhängerkupplungen, Beleuchtung oder andere Umbauten gehören vorhandene ABE, Teilegutachten und Abnahmebescheinigungen in die Mappe.

Lose Zubehörteile, die laut Genehmigung Auflagen haben, können Probleme bereiten. Prüfen Sie vorab, ob Reifengröße, Felge und Fahrwerk den Eintragungen entsprechen. Wer sein Fahrzeug technisch verändert hat, findet im Ratgeber zum legalen Autotuning die Grenzen zwischen zulässigem Umbau, Änderungsabnahme und erloschener Betriebserlaubnis.

Direkt zur Prüfstelle oder HU in der Werkstatt?

Bei einem gepflegten, unauffälligen Fahrzeug ist der direkte Termin meist die günstigste und schnellste Variante. Eine Werkstatt ist sinnvoll, wenn Warnleuchten aktiv sind, Bremsen Geräusche machen, das Fahrzeug älter ist oder bereits bekannte Mängel hat. Dort können Defekte vor der HU behoben werden. Die Prüfung selbst nimmt trotzdem eine unabhängige berechtigte Person vor.

Vorsicht vor pauschalen „HU-Vorchecks“, bei denen ohne klare Kostenfreigabe umfangreiche Reparaturen beginnen. Lassen Sie sich erklären, was sicherheitsrelevant, gesetzlich nötig oder nur empfehlenswert ist. Ein Kostenvoranschlag trennt Pflicht von Komfort.

Besonderheiten bei Elektroautos

Elektroautos müssen im selben Rhythmus zur HU wie normale Pkw. Die Abgasuntersuchung entfällt, doch Prüfer achten unter anderem auf Hochvolt-Leitungen, Befestigung und äußeren Zustand des Traktionsakkus, Ladeanschluss, Bremsen, Reifen und elektronische Systeme. Wegen der Rekuperation werden mechanische Bremsen im Alltag teils seltener kräftig beansprucht; Korrosion an Bremsscheiben kann dadurch eher auffallen.

Das hohe Fahrzeuggewicht belastet Reifen und Fahrwerk. Vor dem Termin lohnt deshalb ein genauer Blick auf ungleichmäßigen Abrieb und beschädigte Fahrwerkskomponenten. Weitere Alltagspunkte zeigt unser Elektroauto-Ratgeber 2026.

FAQ zur Hauptuntersuchung

Wann muss ein neuer Pkw erstmals zur Hauptuntersuchung?

Ein normaler Pkw muss im Regelfall 36 Monate nach der Erstzulassung erstmals zur HU. Danach beträgt das Intervall 24 Monate.

Wie lese ich den HU-Monat auf der Plakette ab?

Die Zahl in der Mitte zeigt das Jahr. Der oben auf der Zwölf-Uhr-Position stehende Wert nennt den Fälligkeitsmonat. Die Frist endet mit dessen letztem Kalendertag.

Wie viel kostet die Hauptuntersuchung 2026?

Es gibt keinen einheitlichen bundesweiten Endpreis. Bundesland, Fahrzeugart, Gewicht, Prüforganisation und eine erforderliche Abgasuntersuchung beeinflussen die Kosten. Fragen Sie den lokalen Bruttopreis vor der Buchung ab.

Wie lange darf man die HU überziehen?

Die Plakette ist nach Ablauf des angegebenen Monats ungültig. Bei normalen Pkw sieht der Bußgeldkatalog ab mehr als zwei Monaten 15 Euro vor; dann wird auch eine um 20 Prozent teurere vertiefte HU fällig.

Was kostet eine um mehr als acht Monate überzogene HU?

Bei einem normalen Pkw beträgt der Regelsatz 60 Euro und es wird ein Punkt eingetragen. Hinzu kommen die um 20 Prozent erhöhte HU-Gebühr und gegebenenfalls Reparaturkosten.

Wie lange hat man nach einer nicht bestandenen HU Zeit?

Bei erheblichen oder gefährlichen Mängeln müssen die Fehler sofort behoben und das Fahrzeug spätestens einen Monat nach der HU zur Nachprüfung vorgeführt werden.

Was passiert, wenn die Monatsfrist für die Nachprüfung abläuft?

Dann reicht die günstigere Nachprüfung nicht mehr. Ohne fristgerechte Wiedervorführung oder ohne Untersuchungsbericht ist eine neue vollständige Hauptuntersuchung erforderlich.

Darf man mit erheblichen Mängeln noch fahren?

Die Mängel müssen unverzüglich behoben werden. Bei gefährlichen Mängeln sollte die Fahrt regelmäßig direkt zur Werkstatt führen. Ist das Fahrzeug verkehrsunsicher, wird der Betrieb im öffentlichen Verkehr unmittelbar untersagt.

Welche Unterlagen braucht man für die HU?

Im Normalfall genügt die Zulassungsbescheinigung Teil I. Bei Umbauten sollten ABE, Teilegutachten und Abnahmebescheinigungen vollständig mitgebracht werden.

Müssen Elektroautos zur Hauptuntersuchung?

Ja. Für Elektro-Pkw gelten dieselben HU-Intervalle wie für andere Pkw. Nur die Abgasuntersuchung entfällt; Hochvoltsystem, Bremsen, Reifen, Fahrwerk und Sicherheitstechnik werden geprüft.

Fazit: Zehn Minuten Vorbereitung verhindern viele Nachprüfungen

Die Hauptuntersuchung ist kein Werkstattservice, sondern eine gesetzliche Zustandsprüfung. Wer Plakette und Frist früh kontrolliert, Licht, Reifen, Sicht und Warnanzeigen selbst prüft und bekannte technische Probleme vorher beheben lässt, verbessert die Chancen auf eine HU ohne Umweg.

Planen Sie den Termin nicht am letzten Tag. So bleibt Zeit für Reparaturen, Sie vermeiden die 20-Prozent-Mehrgebühr nach mehr als zwei Monaten und geraten nicht wegen einer abgelaufenen Plakette unter Druck. Der beste HU-Termin ist der, der unspektakulär endet: Prüfbericht einstecken, neue Plakette ansehen, weiterfahren.

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