Führerschein Probezeit 2026: Regeln & Strafen im Überblick

Endlich den Führerschein in der Hand! Doch mit der frisch erworbenen Freiheit auf vier Rädern beginnt auch die Führerschein-Probezeit. Diese Bewährungsphase für Fahranfänger dient der Verkehrssicherheit und ist mit strengen Regeln verknüpft. Das Unfallrisiko bei Neulingen ist statistisch gesehen höher, weshalb der Gesetzgeber besonders genau hinschaut. Ein einziger Fehltritt kann in dieser Zeit schnell teuer werden, zu Aufbauseminaren führen oder die Probezeit auf vier Jahre verlängern. Damit Sie sicher durch die ersten zwei Jahre kommen und genau wissen, was bei A- und B-Verstößen passiert, haben wir in diesem Ratgeber alle essenziellen Informationen rund um das Thema Führerschein-Probezeit für Sie zusammengefasst. Starten Sie entspannt und bestens informiert in Ihr Leben als Autofahrer!

Das Wichtigste in Kürze

  • Die reguläre Führerschein-Probezeit in Deutschland dauert genau zwei Jahre ab Erteilung der Fahrerlaubnis.
  • Für Fahranfänger unter 21 Jahren und in der gesamten Probezeit gilt ein absolutes Alkoholverbot mit 0,0 Promille.
  • Verstöße werden in schwerwiegende A-Verstöße und weniger schwerwiegende B-Verstöße unterteilt.
  • Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße führen zur Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre und einem Pflicht-Aufbauseminar.
  • Auch beim Begleiteten Fahren ab 17 Jahren beginnt die zweijährige Probezeit direkt mit der Aushändigung der Prüfbescheinigung.

Featured Snippet: Was passiert bei einem Blitzer in der Probezeit?

Werden Sie in der Probezeit geblitzt, kommt es entscheidend auf die gefahrene Geschwindigkeit an. Bei einer Überschreitung von bis zu 20 km/h droht lediglich ein Verwarnungsgeld ohne weitere Folgen für den Führerschein. Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h begehen Sie jedoch einen A-Verstoß, was zwingend ein Aufbauseminar, einen Punkt in Flensburg sowie eine Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre nach sich zieht.

Grundlagen und Dauer der Führerschein-Probezeit

Wenn Sie die theoretische und praktische Prüfung erfolgreich absolviert haben, startet sofort Ihre Probezeit. Diese Bewährungsfrist dauert in Deutschland regulär 24 Monate und soll junge Fahrer zu einer rücksichtsvollen Fahrweise erziehen. Das genaue Datum des Beginns ist auf der Rückseite Ihres EU-Führerscheins in Spalte 14 handschriftlich oder gedruckt vermerkt. Man muss diese Phase grundsätzlich nur ein einziges Mal im Leben durchlaufen. Wenn Sie also später eine zusätzliche Führerscheinklasse erwerben, beispielsweise für Motorrad oder Lkw, beginnt keine neue Probezeit. Es gibt aktuell auch keine gesetzliche Möglichkeit mehr, diese vorgeschriebenen zwei Jahre durch spezielle Fahrsicherheitstrainings zu verkürzen. Solange Sie sich an die geltenden Verkehrsregeln halten, geht diese Zeit schnell und vollkommen unproblematisch vorüber.

Die strikte Null-Promille-Grenze für Fahranfänger

Alkohol am Steuer ist für jeden Autofahrer gefährlich, doch für Fahranfänger gelten besonders strikte Regeln. Während der gesamten Probezeit sowie generell für alle Fahrer unter 21 Jahren gilt in Deutschland die absolute Null-Promille-Grenze. Sie dürfen also vor und während der Fahrt keinen Tropfen Alkohol zu sich nehmen, wenn Sie sich ans Steuer setzen wollen. Werden Sie bei einer Verkehrskontrolle mit einem Wert über 0,0 Promille erwischt, müssen Sie mit harten Konsequenzen rechnen. Es drohen ein Bußgeld von mindestens 250 Euro sowie ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg. Darüber hinaus wird dieser Verstoß als schwerwiegender A-Verstoß gewertet. Das bedeutet, dass sich Ihre Bewährungsphase zwingend um weitere zwei Jahre verlängert und Sie ein kostenpflichtiges Aufbauseminar besuchen müssen.

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Schwere Vergehen: Was sind A-Verstöße?

Die sogenannten A-Verstöße umfassen alle schwerwiegenden Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr, die eine hohe Gefährdung für andere darstellen. Zu dieser Kategorie zählen unter anderem das Überfahren einer roten Ampel, Unfallflucht oder grobe Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h. Auch das unerlaubte Benutzen eines Handys am Steuer wird mittlerweile streng als A-Verstoß in der Probezeit geahndet. Ebenso gehören illegale Straßenrennen oder das Überholen im absoluten Überholverbot zu diesen schweren Delikten. Bereits ein einziger A-Verstoß reicht aus, um empfindliche Sanktionen der Führerscheinbehörde auszulösen. Ihre Probezeit verlängert sich dadurch automatisch von zwei auf insgesamt vier Jahre. Zudem erhalten Sie die behördliche Anordnung, zeitnah an einem speziellen Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) teilzunehmen, was mit hohen Kosten verbunden ist.

Weniger schwerwiegende Fehler: Die B-Verstöße

Neben den schweren Delikten definiert der Gesetzgeber auch weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen, die sogenannten B-Verstöße. Hierbei handelt es sich um Fehler, die den Verkehr zwar negativ beeinflussen, aber nicht unmittelbar das höchste Gefahrenpotenzial aufweisen. Typische Beispiele hierfür sind das Fahren mit abgefahrenen Reifen, die die gesetzliche Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern unterschreiten. Auch die Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen fällt in diese Kategorie der Verkehrsdelikte. Wenn Sie Ihre Hauptuntersuchung (TÜV) um mehr als acht Monate überziehen, begehen Sie ebenfalls einen B-Verstoß. Ein einzelner Fehler aus dieser Liste hat noch keine gravierenden Auswirkungen auf Ihre Probezeit, sondern zieht meist nur ein klassisches Bußgeld nach sich. Leisten Sie sich jedoch einen zweiten B-Verstoß, wird dies rechtlich exakt wie ein einzelner A-Verstoß behandelt, was wiederum Probezeitverlängerung und Aufbauseminar bedeutet.

Verlängerung der Probezeit und das Aufbauseminar

Die Verlängerung der Probezeit ist eine erzieherische Maßnahme, die bei mangelnder Verkehrstreue angewendet wird. Sie tritt sofort in Kraft, sobald Sie sich einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße zuschulden kommen lassen. Die reguläre Frist verdoppelt sich dadurch auf insgesamt vier Jahre ab dem ursprünglichen Ausstellungsdatum. In Kombination mit dieser Verlängerung ordnet die zuständige Behörde immer ein verpflichtendes Aufbauseminar (ASF) an. Dieses Seminar findet in einer speziell lizenzierten Fahrschule statt und kostet in der Regel zwischen 250 und 500 Euro. Es besteht aus mehreren theoriebasierten Sitzungen in der Gruppe sowie einer praktischen Beobachtungsfahrt im Straßenverkehr. Ignorieren Sie die Anordnung oder verpassen Sie die streng gesetzte Frist, wird Ihnen der Führerschein umgehend entzogen.

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Besonderheiten beim Begleiteten Fahren ab 17 (BF17)

Das Begleitete Fahren ab 17 Jahren ist eine sehr erfolgreiche Methode, um jungen Menschen frühzeitig sichere Fahrpraxis zu ermöglichen. Auch bei diesem Modell beginnt die reguläre Führerschein-Probezeit genau an dem Tag, an dem die Prüfbescheinigung ausgehändigt wird. Das bedeutet, dass die Teilnehmer ihre zweijährige Bewährungsfrist in den meisten Fällen schon mit dem 19. Geburtstag beendet haben. Eine der wichtigsten Regeln hierbei ist jedoch, dass bei jeder Fahrt zwingend eine namentlich eingetragene Begleitperson im Auto sitzen muss. Fahren Sie als 17-Jähriger ohne die vorgeschriebene Begleitung, begehen Sie einen gravierenden Verstoß gegen die Auflagen. Dies wird mit einem Bußgeld, einem Punkt in Flensburg und dem sofortigen Widerruf der Fahrerlaubnis geahndet. Zusätzlich müssen Sie vor einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis zwingend an einem teuren Aufbauseminar teilnehmen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Führerschein-Probezeit

1. Wie lange dauert die Probezeit für Fahranfänger?

Die reguläre Bewährungsphase nach dem erstmaligen Erwerb eines Pkw-Führerscheins dauert exakt 24 Monate. Diese Frist kann sich bei schwerwiegenden Verkehrsverstößen auf insgesamt vier Jahre verlängern.

2. Kann man die Probezeit irgendwie verkürzen?

Derzeit gibt es keine gesetzliche Möglichkeit mehr, die Probezeit durch ein freiwilliges Fahrsicherheitstraining oder andere Maßnahmen zu verkürzen. Frühere Regelungen hierzu wurden abgeschafft, sodass jeder Fahranfänger mindestens die vollen zwei Jahre absolvieren muss.

3. Wo kann ich das Ende meiner Probezeit einsehen?

Sie finden das genaue Datum der bestandenen Fahrprüfung auf der Rückseite Ihres EU-Führerscheins in der Spalte 14. Ab diesem eingetragenen Datum müssen Sie genau zwei Jahre addieren, um das reguläre Ende zu ermitteln.

4. Was passiert, wenn ich mit dem Handy am Steuer erwischt werde?

Die Nutzung eines Smartphones während der Fahrt gilt für Fahranfänger mittlerweile als schwerwiegender A-Verstoß. Neben einem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg führt dies zwingend zu einer Probezeitverlängerung und einem Aufbauseminar.

5. Wie viel Alkohol ist in der Probezeit erlaubt?

Für alle Fahranfänger in der Bewährungsphase sowie für junge Fahrer unter 21 Jahren gilt eine absolute Null-Promille-Grenze. Bei Zuwiderhandlung drohen empfindliche Strafen, ein sofortiger A-Verstoß und die Anordnung eines teuren Aufbauseminars.

6. Gilt die Probezeit auch für das Motorrad, wenn ich schon den Autoführerschein habe?

Nein, die Bewährungsphase muss in Deutschland von jedem Fahrer grundsätzlich nur ein einziges Mal absolviert werden. Wenn Sie also bereits die Pkw-Probezeit bestanden haben, wird Ihnen der Motorradführerschein sofort ohne neue Frist erteilt.

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7. Was ist der Unterschied zwischen A- und B-Verstößen?

Ein A-Verstoß ist eine schwere Zuwiderhandlung wie Unfallflucht oder Rotlichtmissachtung, die sofort die Probezeit verlängert. Ein B-Verstoß ist ein weniger gravierender Fehler wie abgefahrene Reifen, bei dem erst der zweite Vorfall Konsequenzen für die Bewährungsfrist hat.

8. Wie oft darf ich falsch parken, ohne die Probezeit zu gefährden?

Einfache Parkverstöße gelten als geringfügige Ordnungswidrigkeiten und haben keinen direkten Einfluss auf Ihre zweijährige Bewährungsfrist. Solange Sie niemanden gefährden oder Rettungswege blockieren, zahlen Sie lediglich das Verwarnungsgeld ohne Führerscheinkonsequenzen.

9. Was kostet ein Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)?

Die Preise für ein ASF variieren je nach Region und Fahrschule, liegen aber meist zwischen 250 und 500 Euro. Die Kosten müssen vom Fahranfänger selbst getragen werden und sind eine direkte Folge eines A-Verstoßes oder zweier B-Verstöße.

10. Was geschieht, wenn ich das Aufbauseminar verweigere?

Wenn Sie der behördlichen Anordnung zur Teilnahme nicht innerhalb der streng gesetzten Frist nachkommen, wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen. Sie dürfen sich danach erst wieder ans Steuer setzen, wenn Sie die erfolgreiche Seminarteilnahme offiziell nachweisen können.

Fazit: Sicher und entspannt durch die ersten Jahre

Die Führerschein-Probezeit mag auf den ersten Blick wie eine lästige Einschränkung wirken, doch sie schützt Sie und andere Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr. Wenn Sie sich an die Regeln halten, stets defensiv fahren und das strikte Alkoholverbot beachten, haben Sie absolut nichts zu befürchten. Vermeiden Sie teure Fehler wie Handy-Nutzung am Steuer oder überhöhte Geschwindigkeit. So sparen Sie sich nicht nur hohe Bußgelder und nervige Aufbauseminare, sondern starten auch langfristig sicher in Ihre mobile Zukunft. Fahren Sie vorausschauend und genießen Sie Ihre neue Unabhängigkeit auf den Straßen!

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