Führerschein-Probezeit 2026: Regeln, A- und B-Verstöße

Kurzantwort: Die Führerschein-Probezeit dauert beim ersten Erwerb einer Fahrerlaubnis in der Regel zwei Jahre. Ein rechtskräftiger A-Verstoß oder zwei rechtskräftige B-Verstöße führen zur Anordnung eines Aufbauseminars; die Probezeit verlängert sich dann um zwei Jahre. Wer nach dem Seminar erneut auffällt, durchläuft weitere Stufen bis hin zur Entziehung der Fahrerlaubnis.

Der Führerschein steckt frisch im Portemonnaie, die erste Fahrt ohne Fahrlehrer fühlt sich großartig an – und dann kommt der erste Blitzerbrief. Was passiert jetzt? Rund um die Führerschein-Probezeit 2026 kursieren viele Halbwahrheiten. Nicht jedes Knöllchen verlängert die Probezeit. Umgekehrt kann ein einzelner schwerwiegender Verkehrsverstoß ein teures Verfahren auslösen. Dieser Ratgeber trennt Bußgeld, Punkte und Probezeitmaßnahmen sauber voneinander. Rechtsstand: 24. August 2026.

Führerschein-Probezeit 2026: Das Wichtigste in Kürze

  • Die reguläre Probezeit beträgt zwei Jahre ab Erteilung der Fahrerlaubnis.
  • Maßnahmen greifen bei einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen, sofern die Entscheidung rechtskräftig und im Fahreignungsregister relevant ist.
  • Die erste Maßnahmenstufe umfasst ein Aufbauseminar; damit verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre.
  • Alkohol und Cannabis sind während der Probezeit sowie für Fahrer vor Vollendung des 21. Lebensjahres verboten.
  • Beim Begleiteten Fahren ab 17 beginnt die Probezeit bereits mit Erteilung der Prüfungsbescheinigung.
  • Klassen AM, L und T sind von den Probezeitregeln ausgenommen.

Wann beginnt und endet die Probezeit?

Nach § 2a Straßenverkehrsgesetz beginnt die Probezeit mit der erstmaligen Erteilung der Fahrerlaubnis und dauert zwei Jahre. Maßgeblich ist also nicht der Tag, an dem der Kartenführerschein per Post eintrifft, sondern der rechtliche Erteilungszeitpunkt. Beim BF17 ist das der Tag, an dem die Prüfungsbescheinigung ausgehändigt wird.

Eine bestandene Prüfung für eine weitere Klasse startet normalerweise keine zweite Probezeit. Wer zuerst Klasse B erwirbt und später den Motorradführerschein macht, absolviert die Bewährungsphase nicht doppelt. Eine wichtige Ausnahme betrifft die Klassen AM, L und T: § 32 Fahrerlaubnis-Verordnung nimmt sie von den Probezeitregeln aus. Wer bislang nur eine dieser Klassen besaß und später erstmals Klasse B erhält, kann daher noch in die Probezeit fallen.

Entziehung, Verzicht oder bestimmte vorläufige Maßnahmen können die Berechnung verändern. Bei einem komplizierten Verlauf sollte die Fahrerlaubnisbehörde das konkrete Enddatum schriftlich bestätigen. Eine einfache Addition von 24 Monaten reicht dann nicht immer.

A-Verstoß und B-Verstoß: Was ist der Unterschied?

Die Begriffe „A-Verstoß“ und „B-Verstoß“ stehen nicht im Bußgeldbescheid wie eine Schulnote. Die rechtliche Einteilung folgt der Anlage 12 zur Fahrerlaubnis-Verordnung. A-Verstöße sind schwerwiegende Zuwiderhandlungen. B-Verstöße bilden die weniger schwerwiegende Gruppe.

Kategorie Typische Beispiele Probezeitfolge auf erster Stufe
A-Verstoß Eintragungsrelevanter Tempoverstoß, Rotlichtverstoß, Handy am Steuer, erheblicher Abstandsverstoß, Alkohol oder Cannabis, Unfallflucht Ein rechtskräftiger Verstoß: Aufbauseminar und Verlängerung
B-Verstoß Eintragungsrelevante Verstöße, die nicht in Abschnitt A der Anlage 12 stehen, etwa bestimmte Fahrzeugmängel Erst zwei rechtskräftige Verstöße lösen die erste Maßnahmenstufe aus
Geringfügiger Verstoß Viele einfache Verwarnungen, etwa ein kleiner Parkverstoß Keine besondere Probezeitmaßnahme; Verwarnungs- oder Bußgeld bleibt möglich

Der entscheidende Filter ist die Registerrelevanz. Die Probezeitmaßnahme setzt nach § 2a StVG eine rechtskräftige Entscheidung voraus, die in das Fahreignungsregister einzutragen ist. Ein Verkehrsverstoß kann Geld kosten, ohne als A- oder B-Verstoß eine Maßnahme auszulösen. Andersherum ersetzt das Probezeitverfahren weder Bußgeld noch Punkte oder Fahrverbot – diese Sanktionen laufen nebeneinander.

Typische A-Verstöße in der Probezeit

Die amtliche Liste ist breit. Anlage 12 FeV nennt unter anderem Verstöße gegen Geschwindigkeit, Abstand, Überholen, Vorfahrt, Abbiegen, Rettungsgasse, Bahnübergänge, elektronische Geräte und Lichtzeichen. Auch Straftaten wie Unfallflucht, Nötigung, Trunkenheit im Verkehr oder verbotene Kraftfahrzeugrennen gehören dazu.

  • Handy am Steuer: Die rechtswidrige Nutzung eines elektronischen Geräts beim Fahren ist ausdrücklich als schwerwiegender Verstoß erfasst.
  • Rotlicht: Das Missachten einer roten Ampel ist ein A-Verstoß; die konkrete Geldbuße hängt unter anderem von Rotdauer und Gefährdung ab.
  • Geschwindigkeit: Nicht jede Überschreitung führt zur Probezeitmaßnahme. Bei einem normalen Pkw wird ein Tempoverstoß typischerweise ab 21 km/h zu viel nach Toleranzabzug registerrelevant.
  • Abstand und Vorfahrt: Punkterelevante Fälle können ebenfalls die erste Stufe auslösen.
  • Alkohol oder Cannabis: Verstöße gegen § 24c StVG gehören in Gruppe A und führen zu einem besonderen Aufbauseminar.

Wer die Prüfung gerade erst hinter sich hat, findet in unserem Beitrag zur Führerscheinprüfung mit Ablauf und Kosten eine Einordnung des Starts in die eigenverantwortliche Fahrpraxis. Praktische Routinen gegen typische Anfängerfehler stehen im Ratgeber sicher fahren als Fahranfänger.

Typische B-Verstöße – und warum pauschale Listen täuschen

Bei B-Verstößen ist Vorsicht mit Internetlisten geboten. Abschnitt B der Anlage 12 erfasst Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, soweit sie nicht bereits in Abschnitt A stehen. Ob ein konkreter Reifen-, Zulassungs-, Ladungs- oder HU-Verstoß probezeitrelevant ist, hängt deshalb vom exakten Tatbestand und seiner Eintragungsfähigkeit ab.

Ein verbreitetes Beispiel sind erhebliche technische Mängel am Fahrzeug. Wer mit abgefahrenen Reifen fährt, riskiert nicht nur Geld und einen Punkt, sondern kann bei entsprechender Einordnung einen B-Verstoß begehen. Unser Ratgeber zu Reifenwechsel und Mindestprofiltiefe zeigt, wie sich das leicht vermeiden lässt.

Ein einzelner B-Verstoß löst noch keine besondere Maßnahme nach § 2a StVG aus. Zwei B-Verstöße werden in der ersten Stufe wie ein A-Verstoß behandelt. Sie müssen nicht bei derselben Fahrt oder innerhalb weniger Wochen passiert sein. Maßgeblich sind Taten während der laufenden Probezeit und später rechtskräftige Entscheidungen.

Blitzer in der Probezeit: Ab wann wird es kritisch?

Featured-Snippet-Antwort: Bei einem normalen Pkw löst eine Geschwindigkeitsüberschreitung bis 20 km/h nach Toleranzabzug im Regelfall keine besondere Probezeitmaßnahme aus. Ab 21 km/h zu viel wird der Verstoß üblicherweise mit einem Punkt erfasst und gilt als A-Verstoß. Dann drohen neben Bußgeld und Punkt ein Aufbauseminar sowie die Verlängerung der Probezeit.

Tempo nach Toleranzabzug Probezeit-Einordnung im Regelfall Regelsatz Pkw 2026
bis 10 km/h zu viel Keine besondere Probezeitmaßnahme 30 Euro innerorts, 20 Euro außerorts
11 bis 15 km/h zu viel Keine besondere Probezeitmaßnahme 50 Euro innerorts, 40 Euro außerorts
16 bis 20 km/h zu viel Keine besondere Probezeitmaßnahme 70 Euro innerorts, 60 Euro außerorts
21 bis 25 km/h zu viel A-Verstoß, wenn rechtskräftig 115 Euro innerorts, 100 Euro außerorts; regelmäßig ein Punkt

Die Werte stammen aus dem amtlichen Anhang zur Bußgeldkatalog-Verordnung. Sie gelten für Standardfälle mit einem Pkw. Wiederholung, Vorsatz, Gefährdung, Sachschaden, besondere Fahrzeugarten oder andere Umstände können das Ergebnis verändern. Auch der Toleranzabzug ist bereits zu berücksichtigen, bevor Sie die Zeile auswählen.

Die drei Maßnahmenstufen der Führerschein-Probezeit

Die Folgen steigen stufenweise. Das Bundesministerium für Verkehr fasst das System so zusammen:

  1. Erste Stufe: Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße führen zur Anordnung eines Aufbauseminars. Die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.
  2. Zweite Stufe: Nach Teilnahme am Aufbauseminar folgen bei einem weiteren A-Verstoß oder zwei weiteren B-Verstößen eine schriftliche Verwarnung und die Empfehlung zu einer verkehrspsychologischen Beratung innerhalb von zwei Monaten.
  3. Dritte Stufe: Nach Ablauf dieser Zweimonatsfrist führt ein weiterer A-Verstoß oder zwei weitere B-Verstöße zur Entziehung der Fahrerlaubnis.

Die Behörde ist an rechtskräftige Entscheidungen gebunden. Das erklärt, warum der Brief zur Probezeit manchmal erst Monate nach der Fahrt eintrifft oder sogar dann, wenn das rechnerische Ende der Probezeit schon vorbei ist. Entscheidend für die Einordnung bleibt der Tatzeitpunkt innerhalb der Probezeit.

Aufbauseminar für Fahranfänger: Ablauf und Frist

Das Aufbauseminar für Fahranfänger heißt kurz ASF. Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet es schriftlich an und setzt eine Frist. Die Anmeldung erfolgt bei einer Fahrschule mit entsprechender Seminarerlaubnis. Es ist keine erneute Führerscheinprüfung, sondern eine verpflichtende Auseinandersetzung mit riskantem Verhalten.

Der gesetzliche Ablauf ist erstaunlich konkret. Nach § 35 FeV umfasst das reguläre ASF vier Sitzungen zu jeweils 135 Minuten innerhalb von zwei bis vier Wochen. Zwischen der ersten und zweiten Sitzung findet eine Beobachtungsfahrt statt; die reine Fahrzeit pro Person darf 30 Minuten nicht unterschreiten. Die Gruppe besteht aus sechs bis zwölf Teilnehmern.

Alle Termine zählen. Nach § 37 FeV darf die Teilnahmebescheinigung verweigert werden, wenn eine Sitzung oder die Fahrprobe fehlt. Wer die behördliche Frist verstreichen lässt, riskiert nach § 2a Absatz 3 StVG die Entziehung der Fahrerlaubnis. Deshalb: Schreiben sofort öffnen, Frist notieren, mehrere berechtigte Anbieter anrufen und die Bescheinigung rechtzeitig einreichen.

Preise sind gesetzlich nicht einheitlich festgelegt und unterscheiden sich regional. Fragen Sie vor der Buchung nach Gesamtpreis, Terminen, Fahrprobe und Zahlungsbedingungen. Ein auffallend billiges Angebot hilft nicht, wenn der letzte Termin nach Fristablauf liegt.

Alkohol und Cannabis: Nulltoleranz in der Probezeit

§ 24c StVG verbietet Fahrern in der Probezeit und Personen unter 21 Jahren, ein alkoholisches Getränk oder THC zu konsumieren und anschließend ein Kraftfahrzeug zu führen. Das Verbot greift also über zwei alternative Merkmale: Probezeit oder Alter. Wer mit 22 noch in verlängerter Probezeit ist, fällt weiterhin darunter. Wer seine Probezeit mit 20 beendet hat, bleibt bis zum 21. Geburtstag gebunden.

Der Regelsatz für einen Verstoß gegen § 24c beträgt laut amtlicher Bußgeldkatalog-Verordnung 250 Euro; regelmäßig kommt ein Punkt hinzu. Für die Probezeit ist es ein A-Verstoß. Bei Alkohol- oder Drogendelikten sieht § 36 FeV ein besonderes Aufbauseminar vor. Höhere Werte, Ausfallerscheinungen oder ein Unfall können wesentlich schwerere Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begründen.

Für ärztlich verschriebenes Cannabis enthält § 24c eine eng gefasste Ausnahme bei bestimmungsgemäßer Einnahme für den konkreten Krankheitsfall. Das ist kein Freifahrtschein: Wer fahruntüchtig ist, darf nicht fahren. Im Zweifel gehört die Frage vor Fahrtantritt in ärztliche oder rechtliche Beratung.

Handy am Steuer: Einmal kann genügen

Die Nutzung eines elektronischen Geräts nach § 23 Absatz 1a StVO ist ausdrücklich in der A-Liste erfasst. Der Grundtatbestand beim Führen eines Fahrzeugs kostet laut Bußgeldkatalog 100 Euro und wird mit einem Punkt bewertet. In der Probezeit kann bereits dieser eine rechtskräftige Fall die erste Maßnahmenstufe auslösen.

„Ich habe nur kurz auf die Karte geschaut“ schützt nicht automatisch. Zulässig ist die Nutzung nur innerhalb der gesetzlichen Grenzen, etwa über Sprachsteuerung oder mit sehr kurzer, der Situation angepasster Blickzuwendung bei ordnungsgemäß befestigtem Gerät. Sicherer ist simpel: Ziel vor der Fahrt einstellen, Smartphone in die Halterung, Benachrichtigungen stumm. Muss eine Nachricht beantwortet werden, an einem zulässigen Ort anhalten und den Motor vollständig ausschalten.

BF17: Probezeit beginnt schon mit 17

Beim Begleiteten Fahren ab 17 startet die Probezeit sofort mit Erteilung der Prüfungsbescheinigung. Die Begleitperson muss namentlich eingetragen, mindestens 30 Jahre alt, seit fünf Jahren im Besitz der Klasse B und bei Antragstellung mit höchstens einem Punkt belastet sein. Sie berät, ist aber kein Ersatzfahrlehrer und nicht der Fahrzeugführer.

Fahren ohne eingetragene Begleitperson ist kein Kavaliersdelikt. Laut offiziellem BF17-Überblick des BMV werden die Fahrerlaubnis widerrufen, ein Bußgeld und ein Punkt verhängt sowie Probezeitverlängerung und Aufbauseminar ausgelöst. Die Klassen AM und L, die in BF17 eingeschlossen sind, dürfen ohne Begleitung gefahren werden.

Warum Fahranfänger genauer geschützt werden

Die Regeln wirken streng, haben aber einen realen Sicherheitsgrund. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts stellten 18- bis 24-Jährige 2024 nur 7,2 Prozent der Bevölkerung, aber 15,0 Prozent der beteiligten Autofahrer bei Unfällen mit Personenschaden. Bei 65,9 Prozent der unfallbeteiligten Pkw-Fahrer dieser Altersgruppe wurde die Hauptschuld festgestellt. Nicht angepasste Geschwindigkeit und mangelnder Abstand waren besonders häufig erfasste Fehler.

Erfahrung entsteht nicht nur durch Kilometer, sondern durch reflektierte Routine. Halten Sie Abstand, planen Sie Zeitpuffer ein, fahren Sie bei Gruppendruck bewusst defensiv und vermeiden Sie Ablenkung. Das klingt unspektakulär. Genau das ist der Punkt: Die beste Fahrt in der Probezeit ist die, über die später niemand sprechen muss. Auch das Rechtsfahrgebot mit seinen Ausnahmen sollte nach der Prüfung nicht in Vergessenheit geraten.

Vor einer Auslandsfahrt lohnt ein eigener Regelcheck. Was in Deutschland erlaubt ist, kann wenige Kilometer hinter der Grenze anders bewertet werden. Unser Überblick zu ungewöhnlichen Verkehrsregeln in anderen Ländern zeigt, warum Gewohnheit kein verlässlicher Rechtsratgeber ist.

Bußgeldbescheid in der Probezeit: So gehen Sie vor

  1. Nichts ignorieren: Zustelldatum und Rechtsbehelfsfrist notieren.
  2. Tatvorwurf prüfen: Ort, Zeit, Fahrzeug, gemessenen Wert, Toleranz und Fahrerzuordnung kontrollieren.
  3. Sanktionen trennen: Bußgeld, Punkt, Fahrverbot und Probezeitmaßnahme sind verschiedene Ebenen.
  4. Bei Zweifeln beraten lassen: Gerade bei drohendem ASF, Fahrverbot oder Entzug kann anwaltliche Prüfung sinnvoll sein.
  5. Behördenpost befolgen: Ein angeordnetes Seminar innerhalb der gesetzten Frist vollständig absolvieren.

Das Kraftfahrt-Bundesamt informiert die Fahrerlaubnisbehörde über relevante Registereinträge von Personen in der Probezeit; die Grundlage steht in § 50 FeV. Sie müssen sich daher nicht darauf verlassen, dass ein Verstoß „zwischen den Behörden verloren geht“.

Finanzielle Folgen realistisch kalkulieren

Zum Bußgeld kommen Gebühren, Auslagen, Seminarpreis und unter Umständen höhere Mobilitätskosten während eines Fahrverbots. Ein Unfall kann die Kfz-Versicherung verteuern. Wer sein erstes Auto versichert, sollte deshalb nicht nur die Monatsrate betrachten. Unser Vergleich zur Kfz-Versicherung für Fahranfänger erklärt Zweitwagenregelung, Selbstbeteiligung und Fahrerkreis.

Eine pauschale Gesamtsumme für „den A-Verstoß“ gibt es nicht. Ein Handyverstoß hat einen anderen Regelsatz als Unfallflucht; bei Straftaten entscheidet ein Gericht. Seriös ist nur die Rechnung aus konkretem Tatbestand, Nebenfolgen und persönlicher Situation.

FAQ zur Führerschein-Probezeit 2026

Wie lange dauert die Führerschein-Probezeit?

Regulär dauert sie zwei Jahre ab erstmaliger Erteilung der Fahrerlaubnis. Wird ein Aufbauseminar nach einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen angeordnet, verlängert sie sich um zwei Jahre.

Verlängert jeder Blitzer die Probezeit?

Nein. Bei einem normalen Pkw führt eine Überschreitung bis 20 km/h nach Toleranzabzug im Regelfall zu keiner besonderen Probezeitmaßnahme. Ab 21 km/h zu viel ist der Fall üblicherweise registerrelevant und ein A-Verstoß.

Was passiert bei einem A-Verstoß?

Auf der ersten Stufe ordnet die Behörde ein Aufbauseminar an; die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot gelten daneben nach dem jeweiligen Tatbestand.

Was passiert bei einem einzelnen B-Verstoß?

Ein einzelner B-Verstoß löst auf der ersten Stufe keine besondere Probezeitmaßnahme aus. Erst zwei rechtskräftige B-Verstöße führen dort zu Aufbauseminar und Verlängerung.

Ist Handy am Steuer in der Probezeit ein A-Verstoß?

Ja. Die rechtswidrige Nutzung eines elektronischen Geräts beim Fahren ist in Anlage 12 FeV als schwerwiegende Zuwiderhandlung erfasst. Ein rechtskräftiger Fall kann daher die erste Maßnahmenstufe auslösen.

Wie viel Alkohol ist in der Probezeit erlaubt?

§ 24c StVG verbietet Alkohol am Steuer während der Probezeit und vor Vollendung des 21. Lebensjahres. Der Regelsatz beginnt bei 250 Euro; ein A-Verstoß und ein Punkt kommen regelmäßig hinzu.

Gilt das Verbot auch für Cannabis?

Ja. Für Personen in der Probezeit und Fahrer unter 21 gilt ein Cannabisverbot am Steuer. Eine eng gefasste Ausnahme betrifft die bestimmungsgemäße Einnahme eines konkret verschriebenen Arzneimittels.

Wie läuft ein Aufbauseminar ab?

Das reguläre ASF umfasst vier Sitzungen zu je 135 Minuten innerhalb von zwei bis vier Wochen sowie eine Beobachtungsfahrt mit mindestens 30 Minuten reiner Fahrzeit pro Person.

Wann beginnt die Probezeit beim BF17?

Sie beginnt mit Erteilung der Prüfungsbescheinigung, also meist schon mit 17. Bis zum 18. Geburtstag muss bei Fahrten der Klasse B oder BE eine eingetragene Begleitperson mitfahren.

Kann man die Probezeit 2026 verkürzen?

Eine allgemeine gesetzliche Möglichkeit, die zweijährige Probezeit durch ein freiwilliges Training zu verkürzen, besteht derzeit nicht. Ein Fahrsicherheitstraining kann trotzdem praktische Erfahrung und Gefahrenbewusstsein verbessern.

Fazit: Fristen kennen, Risiko rausnehmen

Die Führerschein-Probezeit 2026 ist kein zweijähriges Fahrverbot auf Raten. Wer Regeln beachtet, fährt mit denselben Rechten wie erfahrene Fahrer. Die besondere Konsequenz beginnt erst bei registerrelevanten Verstößen: ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße. Dann zählen saubere Fristen und vollständige Teilnahme am ASF.

Die wirksamste Strategie bleibt bodenständig: Smartphone weg, Tempo mit Reserve wählen, Abstand halten, nüchtern fahren und Fahrzeugmängel früh beheben. So endet die Probezeit nach zwei Jahren unspektakulär – und genau das ist ein Erfolg.

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