Kfz-Zulassung 2026: Unterlagen, Ablauf & i-Kfz

Für die Kfz-Zulassung brauchen Privatpersonen in der Regel einen Identitätsnachweis, die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer und die Fahrzeugpapiere. Welche Dokumente zusätzlich auf den Tisch müssen, hängt vom Vorgang ab: Ein Neuwagen, ein abgemeldeter Gebrauchtwagen und ein Importfahrzeug haben nicht dieselbe Checkliste. Wer diese Unterschiede kennt, erspart sich den Klassiker auf der Zulassungsstelle: warten, aufgerufen werden – und wegen eines fehlenden Nachweises wieder gehen.

Redaktioneller Stand: 22. August 2026. Gebühren und örtliche Abläufe können sich unterscheiden; maßgeblich sind die Angaben Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde.

Kfz-Zulassung 2026: Das Wichtigste in Kürze

  • Zuständig: die Zulassungsbehörde am Hauptwohnsitz; bei Unternehmen grundsätzlich die Behörde am Sitz oder an der beteiligten Niederlassung.
  • Fast immer nötig: Personalausweis oder Reisepass, eVB-Nummer, SEPA-Mandat und fahrzeugbezogene Unterlagen.
  • Gebrauchtwagen: Zulassungsbescheinigung Teil I und II, Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung und gegebenenfalls die bisherigen Kennzeichen mitbringen.
  • Neuwagen: vor allem Zulassungsbescheinigung Teil II und CoC oder abrufbare Typdaten bereithalten.
  • Online-Zulassung: i-Kfz funktioniert nur, wenn Vorgang, Dokumente und Identifizierung die technischen Voraussetzungen erfüllen.
  • Wunschkennzeichen: Die amtliche Zusatzgebühr beträgt 10,20 Euro; die Reservierung kostet weitere 2,60 Euro. Kennzeichenschilder kommen separat hinzu.

Welche Zulassungsstelle ist zuständig?

Privatpersonen melden ihr Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde des Hauptwohnsitzes an. Je nach Region sitzt sie beim Landkreis, Landratsamt, Straßenverkehrsamt oder bei der kreisfreien Stadt. Die Adresse im Ausweisdokument sollte aktuell sein. Bei einem Reisepass verlangen Behörden häufig zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung, weil im Pass keine Wohnanschrift steht.

Juristische Personen und Gewerbetreibende weisen ihren Sitz oder eine beteiligte Niederlassung nach. Welche Registerauszüge oder Gewerbeunterlagen verlangt werden, legt die Behörde für den konkreten Fall fest. Prüfen Sie vorab deren Leistungsseite und buchen Sie einen Termin, wenn das örtliche System dies vorsieht. Manche Ämter arbeiten nur oder überwiegend mit Terminfenstern.

Unterlagen für die Kfz-Zulassung: Basis-Checkliste

Diese Unterlagen bilden für viele Standardfälle die Grundlage:

  1. Identitätsnachweis: gültiger Personalausweis oder Reisepass; beim Reisepass meist zusammen mit einer Meldebescheinigung.
  2. eVB-Nummer: der siebenstellige Versicherungsnachweis, den der Versicherer digital hinterlegt.
  3. SEPA-Lastschriftmandat: für die Kraftfahrzeugsteuer, mit IBAN sowie den erforderlichen Unterschriften.
  4. Zulassungsbescheinigung Teil II: früher Fahrzeugbrief genannt.
  5. Zulassungsbescheinigung Teil I: früher Fahrzeugschein genannt, soweit sie für den Vorgang bereits existiert.
  6. HU-Nachweis: wenn für das Fahrzeug eine Hauptuntersuchung fällig oder vorgeschrieben ist.
  7. Kennzeichen: bei bestimmten Umschreibungen, Wiederzulassungen oder Außerbetriebsetzungen die bisherigen Schilder.

Die Liste ist bewusst keine Universalformel. Vollmacht, Minderjährigkeit, Erbfall, Leasing, technische Änderungen oder fehlende Dokumente können weitere Nachweise auslösen. Was in der Zulassungsbescheinigung Teil I steht, erklärt unser Ratgeber zum Fahrzeugschein und seinen Schlüsselnummern.

Neuwagen anmelden: Diese Papiere gehören in die Mappe

Bei der erstmaligen Zulassung eines typgenehmigten Neuwagens verlangt die Behörde die Zulassungsbescheinigung Teil II. Hinzu kommen die eVB, das SEPA-Mandat und der Identitätsnachweis. Die technischen Daten stammen regelmäßig aus der EG-Übereinstimmungsbescheinigung, kurz CoC. Nach § 6 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) kann die Behörde die CoC-Daten auch aus der Datenbank des Kraftfahrt-Bundesamtes abrufen, sofern sie dort vollständig verfügbar sind.

Verlassen Sie sich trotzdem nicht blind auf den Abruf. Fragen Sie Händler und Zulassungsbehörde, ob das CoC im konkreten Fall mitgebracht werden soll. Bei Fahrzeugen ohne entsprechende Typgenehmigung sind eine Einzelgenehmigung oder andere technische Nachweise möglich. Unser Ratgeber zum Neuwagenkauf hilft, Übergabeunterlagen und Nebenkosten schon vor dem Zulassungstermin zu prüfen.

Gebrauchtwagen zulassen oder umschreiben

Beim Gebrauchtwagen zählen der bisherige Zulassungsstatus und der Halterwechsel. Für ein zugelassenes Fahrzeug werden normalerweise beide Teile der Zulassungsbescheinigung, die eVB, das SEPA-Mandat, der Identitätsnachweis und ein gültiger HU-Nachweis benötigt. Bei einer Kennzeichenmitnahme können die alten Schilder häufig am Fahrzeug bleiben; Details hängen vom Vorgang und vom Zustand der Kennzeichen ab.

Ist das Fahrzeug bereits außer Betrieb gesetzt, brauchen Sie ebenfalls beide Zulassungsdokumente und den HU-Nachweis, soweit die Untersuchung fällig ist. Sicherheitscodes in den Papieren und auf den Plaketten können für den Online-Vorgang eine Rolle spielen. Vor dem Kauf lohnt sich die ausführliche Gebrauchtwagen-Checkliste für Besichtigung und Vertrag. Stimmen Verkäufer, Fahrzeug-Identifizierungsnummer und Dokumente nicht plausibel überein, sollte die Zulassung nicht der erste Versuch sein, das Problem zu klären.

Hauptuntersuchung nicht vergessen

Die Zulassungsstelle muss auf einen gültigen HU-Datensatz zugreifen können oder verlangt einen Nachweis. Eine Plakette auf dem alten Kennzeichen ersetzt die Unterlagen nicht in jedem Fall. Prüfen Sie den nächsten Termin in Teil I und im Untersuchungsbericht. Ausführliche Fristen und Sonderfälle stehen im Beitrag zur Hauptuntersuchung und TÜV-Fälligkeit.

Importfahrzeug zulassen: Warum die Standardliste nicht reicht

Bei einem Fahrzeug aus dem Ausland prüft die Behörde mehr als bei einem in Deutschland zugelassenen Gebrauchtwagen. Häufig nötig sind die ausländischen Fahrzeugdokumente, Kaufvertrag oder Rechnung, CoC oder ein technisches Gutachten sowie Identitäts-, Versicherungs- und Steuerunterlagen. Bei gebrauchten Fahrzeugen kann ein HU-Nachweis hinzukommen. Fremdsprachige Dokumente müssen je nach Behörde und Herkunft übersetzt werden.

Für ein Fahrzeug aus einem Staat außerhalb der Europäischen Union verlangt § 6 FZV gegebenenfalls einen Nachweis der ordnungsgemäßen Zollbehandlung. Bei einem Neufahrzeug aus einem anderen EU-Staat kann außerdem die umsatzsteuerliche Behandlung relevant sein. Importfälle unterscheiden sich stark; lassen Sie sich die individuelle Liste vor dem Termin schriftlich von der Behörde bestätigen.

eVB-Nummer: Versicherungsschutz digital nachweisen

Ohne elektronische Versicherungsbestätigung gibt es in normalen Zulassungsfällen keine Anmeldung. Die eVB erhalten Sie von der Kfz-Versicherung – oft unmittelbar nach Antragstellung per E-Mail oder SMS. Die sieben Zeichen sind kein Papiervertrag, sondern ein Abrufschlüssel für die hinterlegten Versicherungsdaten.

Name, Anschrift, Fahrzeugart und Verwendungszweck müssen zum Zulassungsvorgang passen. Eine eVB kann zeitlich begrenzt sein und nach Verwendung nicht erneut eingesetzt werden. Ändert sich der Vorgang, etwa von privater Nutzung auf gewerbliche Vermietung, kann eine neue Bestätigung nötig werden. Mehr dazu steht im Beitrag eVB-Nummer beantragen und richtig verwenden.

SEPA-Mandat, Kfz-Steuer und offene Rückstände

Die Kfz-Steuer wird grundsätzlich per SEPA-Lastschrift eingezogen. Nach § 13 Kraftfahrzeugsteuergesetz darf die Zulassungsbehörde ein Fahrzeug erst zulassen, wenn ein Lastschriftmandat vorliegt oder eine gesetzliche Ausnahme greift. Steuerliche Rückstände des Halters können die Zulassung blockieren; Rückstände von weniger als fünf Euro bleiben nach der Vorschrift außer Betracht.

Kontoinhaber und Fahrzeughalter müssen nicht dieselbe Person sein. Dann braucht das Formular in der Regel die Angaben und Unterschriften beider Beteiligten. Das Formular der örtlichen Behörde oder des Zolls sollte vollständig ausgefüllt sein. Eine handschriftlich notierte IBAN ohne Mandat reicht nicht.

Kfz-Zulassung mit Vollmacht oder für ein Unternehmen

Kann der künftige Halter nicht selbst erscheinen, darf eine bevollmächtigte Person den Vorgang übernehmen. Sie bringt ihren eigenen Ausweis, eine unterschriebene Vollmacht und den Identitätsnachweis des Vollmachtgebers nach den Vorgaben der Behörde mit. Viele Zulassungsstellen veröffentlichen dafür ein Formular. Verwenden Sie genau dieses statt eines frei formulierten Zweizeilers.

Die Vollmacht sollte auch die Zustimmung zur Bekanntgabe möglicher Kfz-Steuerrückstände und offener Zulassungsgebühren enthalten. Ohne diese Erklärung darf die Behörde der Vertretung die Gründe einer Ablehnung womöglich nicht offenlegen. Unternehmen benötigen je nach Rechtsform Handels- oder Vereinsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und eine Vertretungsberechtigung. Bei Leasingfahrzeugen kann die Zulassungsbescheinigung Teil II direkt von der Leasinggesellschaft an die Behörde gesendet werden; klären Sie den Eingang vor dem Termin.

Ablauf bei der Zulassungsstelle: Schritt für Schritt

  1. Vorgang auswählen: Neuzulassung, Umschreibung, Wiederzulassung oder Anschriftenänderung unterscheiden.
  2. Termin und Dokumente prüfen: Originale, Vollmachten und lokale Formulare nach Behördenliste zusammenstellen.
  3. eVB und SEPA vorbereiten: Daten auf Schreibweise, IBAN und Unterschriften kontrollieren.
  4. Kennzeichen wählen: vorhandenes Kennzeichen übernehmen oder ein freies Kennzeichen reservieren.
  5. Antrag bearbeiten lassen: Die Behörde prüft Identität, Fahrzeugdaten, Versicherung, Steuerstatus, HU und Gebührenrückstände.
  6. Gebühren bezahlen: Je nach Amt per Girokarte, Kreditkarte, bar oder online.
  7. Schilder prägen lassen: sofern neue Kennzeichen benötigt werden; Preis und Anbieter sind nicht Teil der amtlichen Gebühr.
  8. Plaketten anbringen: Die Zulassungsstelle siegelt die Schilder und gibt die Dokumente aus.

Kontrollieren Sie noch am Schalter Name, Anschrift, Kennzeichen, Fahrzeug-Identifizierungsnummer und technische Einträge. Ein Zahlendreher ist später deutlich lästiger. Die Stempelplaketten dürfen nicht selbst geklebt oder von alten Schildern übernommen werden.

i-Kfz: Auto online zulassen

Mit i-Kfz lassen sich geeignete Vorgänge über das Portal der zuständigen Behörde erledigen. Für Privatpersonen nennt das Bundesministerium für Verkehr unter anderem Online-Ausweisfunktion mit PIN und Ausweis-App oder Kartenleser sowie eine BundID-Identifizierung. Unternehmen nutzen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat. Erforderlich sind außerdem – abhängig vom Vorgang – eVB, IBAN, HU-Daten sowie Zulassungsdokumente und Kennzeichen mit freilegbaren Sicherheitscodes.

Die 30-Minuten- und 10-Tage-Regel

Nach erfolgreicher automatisierter Prüfung stellt das Portal den vorläufigen Zulassungsnachweis und den Zulassungsbescheid bereit. Laut Ministerium müssen die Dateien innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail abgerufen werden. Drucken Sie den vorläufigen Nachweis aus und bringen Sie ihn von außen gut lesbar am Fahrzeug an; der Zulassungsbescheid ist während der Fahrt mitzuführen. Mit montierten Kennzeichen darf das Fahrzeug so im Inland bis zu zehn Tage am Straßenverkehr teilnehmen.

Die endgültigen Dokumente, Plakettenträger und Plaketten kommen per Post. Spätestens nach Ablauf der zehn Tage müssen die amtlichen Unterlagen mitgeführt und die Plaketten ordnungsgemäß angebracht sein. Fehlt eine technische Voraussetzung oder kann das Portal den Fall nicht automatisch entscheiden, geht der Antrag in eine manuelle Prüfung oder muss vor Ort erledigt werden. Ein Drucker ist deshalb keine Nebensache.

Kosten der Kfz-Zulassung

Eine einzige bundesweit passende Endsumme gibt es nicht. Die Verwaltungsgebühr hängt vom Vorgang ab: Erstzulassung, Halterwechsel, Wiederzulassung, technische Änderung und Ersatzdokument sind unterschiedlich bepreist. Auslagen, Versand und örtliche Zusatzleistungen können hinzukommen. Kennzeichenschilder werden von privaten Anbietern gefertigt und separat bezahlt; vergleichen lohnt sich, auch bei einer Onlinebestellung mit genügend Zeitreserve.

Kostenpunkt Einordnung
Amtliche Zulassungsgebühr abhängig von Vorgang, Bearbeitungsweg und Zusatzaufwand
Wunschkennzeichen 10,20 € amtlicher Zuschlag
Reservierung 2,60 €; zusammen mit Wunschkennzeichen 12,80 €
Kennzeichenschilder privater Marktpreis, nicht in der Amtsgebühr enthalten
Versand bei i-Kfz kann als Auslage oder Zusatzbetrag anfallen

Die Zuschläge für Wunschkennzeichen und Reservierung stehen in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr. Für den Gesamtpreis ist die aktuelle Gebührenauskunft Ihrer Behörde die verlässlichste Quelle.

Wunschkennzeichen reservieren und Kennzeichen behalten

Ein Wunschkennzeichen reservieren Sie über das offizielle Portal Ihrer Zulassungsbehörde. Achten Sie auf die Domain von Stadt oder Landkreis: Gewerbliche Vermittlungsseiten wirken mitunter amtlich, berechnen aber eigene Leistungen. Die Reservierung begründet keinen dauerhaften Anspruch; Frist, Bezahlweg und Umgang mit abweichenden Haltern sind lokal geregelt.

Bei einem Umzug oder Halterwechsel kann das bisherige deutsche Kennzeichen unter bestimmten Voraussetzungen beibehalten werden. Die Kennzeichenmitnahme ersetzt jedoch weder die Umschreibung noch eine nötige Adressänderung. Auch eine alte Reservierung ist nicht automatisch am nächsten Werktag wieder frei. Grundlagen zu Kürzeln, Aufbau und verbotenen Kombinationen erklärt unser Artikel über Autokennzeichen in Deutschland.

Zulassungsbescheinigung Teil II ist kein Eigentumsnachweis

Der frühere Fahrzeugbrief wird oft als Eigentumsurkunde bezeichnet. Das ist juristisch zu kurz gegriffen. Die amtlichen Muster der Zulassungsbescheinigung weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Inhaber nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen wird. Teil II dokumentiert zulassungsrechtliche Fahrzeug- und Halterdaten und ist ein wichtiges Sicherungsdokument, beweist das zivilrechtliche Eigentum aber nicht allein.

Für Kauf, Finanzierung oder Streitfälle zählen daher auch Kaufvertrag, Rechnung, Übergabe, Zahlungsnachweise und die Umstände des Erwerbs. Wer Teil II verliert, sollte nicht einfach einen Zulassungstermin buchen: Das Aufbietungs- und Ersatzverfahren kann mehrere Schritte erfordern. Der Ratgeber Kfz-Brief verloren: Vorgehen und Unterlagen erklärt den Sonderfall.

Häufige Gründe, warum die Zulassung scheitert

  • eVB-Daten passen nicht zum Halter, Fahrzeug oder Verwendungszweck.
  • SEPA-Mandat ist unvollständig oder eine notwendige Unterschrift fehlt.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder II liegt nicht im erforderlichen Original vor.
  • HU ist abgelaufen, nicht abrufbar oder der Bericht fehlt.
  • Vollmacht enthält keine Zustimmung zur Auskunft über Rückstände.
  • Steuer- oder Gebührenrückstände verhindern die Bearbeitung.
  • Importnachweise, CoC, Gutachten oder Zollunterlagen fehlen.
  • Dokumentendaten und Fahrzeug-Identifizierungsnummer widersprechen sich.
  • i-Kfz-Sicherheitscodes wurden bereits freigelegt, beschädigt oder gehören nicht zum Vorgang.

Fotografieren oder kopieren Sie Ihre fertige Mappe vor dem Termin. Das ersetzt keine Originale, hilft aber bei Rückfragen. Und planen Sie Zeit für die Kennzeichenprägung ein: Ein abgeschlossener Behördentermin ohne gesiegelte Schilder macht das Fahrzeug noch nicht fahrbereit.

FAQ zur Kfz-Zulassung

Welche Unterlagen brauche ich für eine Kfz-Zulassung?

Meist werden Identitätsnachweis, eVB-Nummer, SEPA-Lastschriftmandat sowie Zulassungsbescheinigung Teil I und II benötigt. Je nach Vorgang kommen HU-Bericht, CoC, Kennzeichen, Vollmacht oder Importnachweise hinzu.

Kann ich mein Auto vollständig online zulassen?

Ja, wenn die zuständige Behörde i-Kfz anbietet und Vorgang, Identifizierung, Fahrzeugdokumente und Sicherheitscodes die Voraussetzungen erfüllen. Andernfalls ist eine manuelle Prüfung oder ein Termin vor Ort nötig.

Wie lange darf ich nach einer i-Kfz-Zulassung fahren?

Mit ausgedrucktem, sichtbar angebrachtem vorläufigem Zulassungsnachweis, mitgeführtem Bescheid und montierten Kennzeichen dürfen Sie laut Bundesverkehrsministerium bis zu zehn Tage im Inland fahren.

Was kostet ein Wunschkennzeichen?

Der amtliche Zuschlag beträgt 10,20 Euro. Für die Reservierung fallen 2,60 Euro an, zusammen also 12,80 Euro. Die Herstellung der Kennzeichenschilder wird separat bezahlt.

Ist die Zulassungsbescheinigung Teil II ein Eigentumsnachweis?

Nein. Sie ist ein wichtiges Zulassungs- und Sicherungsdokument, weist den eingetragenen Inhaber aber nicht als zivilrechtlichen Eigentümer aus. Kaufvertrag, Rechnung, Zahlung und Übergabe bleiben relevant.

Brauche ich für die Zulassung eine gültige Hauptuntersuchung?

Bei zulassungspflichtigen gebrauchten Fahrzeugen muss die HU grundsätzlich noch gültig und für die Behörde nachweisbar sein. Bei Neufahrzeugen beginnt die erste HU-Frist erst nach der Erstzulassung.

Kann eine andere Person mein Auto anmelden?

Ja. Die Vertretung benötigt regelmäßig eine unterschriebene Vollmacht, ihren eigenen Ausweis und die von der Behörde verlangten Unterlagen des Halters. Nutzen Sie das offizielle Vollmachtsformular.

Müssen Kontoinhaber und Fahrzeughalter identisch sein?

Nein. Bei abweichendem Kontoinhaber müssen jedoch dessen Daten und meist dessen Unterschrift im SEPA-Mandat vollständig vorliegen.

Kann ich mein altes Kennzeichen behalten?

Bei Umzug und vielen Halterwechseln ist die Kennzeichenmitnahme möglich. Der Zulassungsvorgang bleibt trotzdem nötig, und die konkreten Voraussetzungen prüft die zuständige Behörde.

Warum wird eine Kfz-Zulassung abgelehnt?

Häufig fehlen Dokumente oder Unterschriften, eVB- und Halterdaten passen nicht zusammen, die HU ist abgelaufen oder Steuer- und Gebührenrückstände blockieren die Bearbeitung.

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